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Examensnoten berechnen – exakt nach Prüfungsordnung
Notenrechner für das Steuerberaterexamen, das Wirtschaftsprüferexamen und die Ärztliche Prüfung. Jede Formel ist mit der zugrunde liegenden Vorschrift belegt.
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DVStB
Steuerberaterexamen
Drei Aufsichtsarbeiten, Kurzvortrag und sechs Prüfungsabschnitte – Endergebnis nach § 28 DVStB.
Jetzt berechnenWiPrPrüfVWirtschaftsprüferexamen
Vier Module, schriftlich und mündlich im Verhältnis 6:4 – Modulgesamtnote nach § 17 WiPrPrüfV.
Jetzt berechnenÄApprOMedizinische Examina
M1, M2, M3 und die Gesamtnote der Ärztlichen Prüfung nach der ÄApprO – in Vorbereitung.
Mehr erfahrenFormel mit Normzitat
Jede Rechenregel ist mit der konkreten Vorschrift belegt – Rundung, Gewichtung und Bestehensgrenze inklusive.
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Zwischennoten, Teilgesamtnoten und Endergebnis aktualisieren sich bei jeder Eingabe live.
Häufige Fragen
- Ab welcher Note ist das Steuerberaterexamen bestanden?
- Die durch zwei geteilte Summe aus schriftlicher und mündlicher Gesamtnote darf 4,15 nicht übersteigen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 DVStB).
- Wie werden Modulnoten im WP-Examen gewichtet?
- Schriftlich zu mündlich im Verhältnis 6 zu 4 (§ 17 WiPrPrüfV); bestanden ist ein Modul bis einschließlich 4,00.
- Werden meine Eingaben gespeichert?
- Nein. Die Berechnung findet ausschließlich in deinem Browser statt – siehe Datenschutz.